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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen von Rhopoint Instruments Ltd

1. Begriffsbestimmungen und Auslegung:
1.1. „Käufer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die Waren vom Verkäufer kauft oder sich dazu bereit erklärt.
1.2. „Bedingungen“ bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Verkaufsbedingungen (die von Zeit zu Zeit gemäß Bedingung 2.5 geändert werden) sowie alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen.
1.3. „Vertrag“ bezeichnet jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf jeglicher Waren, die diesen Bedingungen unterliegen.
1.4. „Liefertermin/e“ bezeichnet das vom Verkäufer angegebene Datum bzw. die angegebenen Daten, an dem oder denen die Waren geliefert werden sollen.
1.5. „Waren“ bezeichnet alle Artikel (oder jegliche Teile davon), die der Käufer vom Verkäufer kauft bzw. die der Verkäufer vorbehaltlich dieser Bedingungen für den Käufer beschafft und/oder an ihn liefert.
1.6. „Preis“ bezeichnet den Preis der Waren, wie er in Übereinstimmung mit Bedingung 3 der vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegt ist.
1.7. „Verkäufer“, „wir“ und „uns“ bezeichnet Rhopoint Instruments Limited (eingetragen in England und Wales unter der Handelsregisternummer 02031879) oder eine andere Firma, die in einem Vertrag als Verkäufer genannt wird.
1.8. „Schriftlich“ und ähnliche Ausdrücke schließen die Übermittlung per Fax und E-Mail ein, nicht jedoch Textnachrichten/SMS.
1.9. Alle Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
1.10. Ein in den vorliegenden Bedingungen enthaltener Verweis auf eine Gesetzesbestimmung wird als Bezugnahme auf diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder erweiterten Fassung ausgelegt.
2. Allgemeines:
2.1. Alle Waren werden von uns gemäß diesen Bedingungen geliefert (einschließlich aller Sonderbedingungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart wurden), die für alle Verträge gelten, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen oder Konditionen, die der Käufer in einer Bestellung, Auftragsbestätigung oder einem ähnlichen Dokument vorgibt oder versucht, aufzuerlegen oder aufzunehmen, oder die durch Handelsgebrauch, Praxis oder üblichem Geschäftsverkehr vorausgesetzt werden könnte.
2.2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, dass die Bedingungen jeder Bestellung vollständig und richtig sind. Alle Bestellungen von Waren gelten als Angebot des Käufers, Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen, und ein Vertrag kommt mit der Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer und/oder durch die Lieferung der Waren an den Käufer zustande, was die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer schlüssig belegt.
2.3. Alle Verträge stellen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dar, und der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen beruft, die vom oder im Namen des Verkäufers gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.
2.4. Warenbeschreibungen (insbesondere Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen oder Werbung, die vom Verkäufer erstellt wurden oder in seinen Katalogen oder Broschüren enthalten sind) werden ausschließlich zu Illustrationszwecken zur Verfügung gestellt und sind weder Bestandteil des Vertrages noch haben sie vertragliche Wirkung.
2.5. Alle Änderungen dieser Bedingungen (einschließlich der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Sonderbedingungen) sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurden.
3. Preise:
3.1. Der Preis ist der Angebotspreis des Verkäufers, sofern in keinem Vertrag etwas anderes festgelegt ist. Die vom Verkäufer angegebenen Preise gelten ab Werk und können bis zur Annahme der Bestellung des Käufers jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Die angegebenen Preise gelten nur für die vereinbarten Warenmengen und sind nicht notwendigerweise für andere Warenmengen gültig, die der Käufer eventuell später bestellt.
3.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Liefer- und Versicherungskosten sowie der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer, die vom Käufer zu dem am Tag der Rechnungsstellung durch den Verkäufer geltenden Satz zu zahlen ist.
4. Preisänderungen:
Bestellungen werden vom Verkäufer zu den zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung gültigen Preisen angenommen, vorausgesetzt, dass der Verkäufer den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung der Waren erhöhen kann, um Kostensteigerungen für den Verkäufer zu berücksichtigen, die auf Faktoren zurückzuführen ist, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind und außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, insbesondere Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Zöllen, erheblicher Anstieg der Lohn-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten, vom Käufer gewünschte Änderungen der Liefertermine, -mengen oder -spezifikationen für die Waren oder Verzögerungen, die durch Anweisungen oder Versäumnisse des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
5. Zahlungsbedingungen:
5.1. Die Zahlung des Preises und der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer und/oder Verpackungs-, Liefer- und Versicherungskosten ist ohne Aufrechnung oder Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern der Verkäufer nichts anderes bestimmt. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist ist eine wesentliche Bedingung für die Erfüllung des Vertrags.
5.2. Wenn der Käufer eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstag leistet, kann der Verkäufer ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, folgende Maßnahmen ergreifen:
5.2.1. den Vertrag widerrufen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen;
5.2.2. alle vom Käufer geleisteten Zahlungen auf die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) nach Ermessen des Verkäufers anrechnen (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Käufer); und
5.2.3. dem Käufer Zinsen auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 4 % über dem jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Basiszinssatz der Barclays Bank Plc in Rechnung stellen, die (sowohl vor als auch nach einem Urteil) ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung pro Tag bis zum Tag der Zahlung anfallen.
5.3. Ungeachtet der Bedingung 5.2.3 kann der Verkäufer ersatzweise Zinsen nach eigenem Ermessen gemäß dem „Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998“ (britisches Gesetz über verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen)) verlangen.
6. Stornierung von Bestellungen und Rücksendungen:
6.1. Alle Verträge können vom Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers (die dieser nach eigenem Ermessen verweigern kann) und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer alle angemessenen Stornierungs- und Wiedereinlagerungsgebühren bezahlt, die dem Verkäufer aufgrund der Stornierung der Bestellung durch den Käufer entstanden sind. Der Verkäufer kann bestimmte Produkte/Bestellungen als nicht stornierbar und nicht rückgabefähig („NCNR“) deklarieren.
6.2. Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers (die dieser nach eigenem Ermessen verweigern kann) und unter der Voraussetzung zulässig, dass die Waren auf Kosten des Käufers im Originalzustand und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Rücksendungen von Teilpaketen der Waren werden nicht angenommen.
6.3. Der Verkäufer kann alle Verträge jederzeit vor Lieferung der Waren durch schriftliche Benachrichtigung an den Käufer stornieren. Nach einer solchen Mitteilung erstattet der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle vom Käufer bereits getätigten Zahlungen, wobei der Verkäufer für etwaige Verluste oder Schäden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben, keine Haftung übernimmt.
7. Lieferung:
7.1. Die Lieferung der Waren wird durchgeführt, wenn die Waren versandbereit sind, und erfolgt an dem vom Käufer angegebenen Lieferort, der entweder (a) unsere Geschäftsräume sind, falls der Käufer oder sein Spediteur oder Beauftragter die Waren abholt oder falls bis zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft keine schriftliche Angabe über den Lieferort eingegangen ist, oder (b) die Geschäftsräume des Käufers sind, falls der Transport durch uns, unsere Spediteure oder Beauftragten durchgeführt wird. Nach diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das alleinige Risiko für die Waren.
7.2. Alle angebotenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, unabhängig von deren Ursache. Die Lieferzeit ist nicht entscheidend für die Erfüllung des Vertrags, sofern der Verkäufer dem nicht im Voraus schriftlich zugestimmt hat, und eine Lieferung gilt erst dann als überfällig, wenn der Käufer den Verkäufer schriftlich zur Lieferung aufgefordert und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Aufforderung gesetzt hat. Der Verkäufer kann die Waren vor dem angegebenen Liefertermin liefern, sofern er den Käufer davon rechtzeitig in Kenntnis setzt.
7.3. Nimmt der Käufer Waren nicht ab oder versäumt er, dem Verkäufer angemessene Lieferanweisungen zu dem angegebenen Liefertermin zu erteilen (außer aus Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Käufers liegen, oder aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers), so kann der Verkäufer ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, folgende Maßnahmen ergreifen:
7.3.1. die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung stellen; oder
7.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, wobei jede einzelne Teillieferung gemäß den Bestimmungen in diesen Bedingungen oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Rechnung gestellt und bezahlt wird.
7.4.1. Sollte der Käufer eine oder mehrere der vorgenannten Teillieferungen der Waren zum jeweiligen Fälligkeitsdatum nicht bezahlen, hat der Verkäufer das Recht, nach seinem alleinigen Ermessen eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
7.4.1.1. weitere Lieferungen der Waren ohne Vorankündigung bis zur Zahlung durch den Käufer auszusetzen; und/oder
7.4.1.2. diesen Vertrag als vom Käufer abgelehnt zu erachten.
7.5. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach dem Versanddatum (wie auf der entsprechenden Rechnung angegeben) darüber informieren, dass die Ware nicht geliefert wurde. Unbeschadet der Entgegennahme einer solchen Mitteilung durch den Verkäufer gilt eine ordnungsgemäße Unterzeichnung auf dem Lieferschein eines Spediteurs als ausreichender Nachweis für den Erhalt der auf dem Lieferschein angegebenen Warenmenge, sofern es sich nicht um einen offensichtlichen Fehler oder Betrug handelt.
7.6. Sollte der Verkäufer die Waren aus einem anderen Grund als einer außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegenden Ursache oder eines Verschuldens des Käufers ganz oder teilweise nicht liefern und dementsprechend gegenüber dem Käufer haftbar sein, besteht das einzige Rechtsmittel des Käufers in der Nachbesserung durch den Verkäufer in Form eines entsprechenden Ersatzes der Waren (oder nach Wahl des Verkäufers in der Rückerstattung eines entsprechenden Preisanteils).
8. Eigentum und Risiko:
8.1. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen und ungeachtet der erfolgten Lieferung geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Verkäufer über, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
8.1.1. Der Käufer hat den Preis (zuzüglich Verpackungs-, Liefer- und Versicherungskosten sowie der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer) für diese Waren vollständig bezahlt; und
8.1.2. Es sind keine weiteren Beträge fällig und zur Zahlung vom Käufer an den Verkäufer ausstehend.
8.2. Bis das Eigentum an den Waren gemäß Bedingung 8.1 auf den Käufer übergeht, muss der Käufer die Waren und alle Teile davon als Treuhänder und Verwahrer für den Verkäufer vorhalten; der Käufer lagert die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren und gewährleistet, dass sie ordnungsgemäß gelagert und so gekennzeichnet werden, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind.
8.3. Ungeachtet der Tatsache, dass die Waren (oder jegliche Teile davon) im Eigentum des Verkäufers verbleiben, kann der Käufer die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zum vollen Marktwert und für Rechnung des Verkäufers verkaufen oder verwenden. Ein solcher Vertrieb oder Handel stellt einen Verkauf oder eine Nutzung des Eigentums des Verkäufers durch den Käufer in seinem eigenen Namen dar, und der Käufer handelt bei solchen Verkäufen oder Geschäften als Auftraggeber, vorausgesetzt, dass bis zum Übergang des Eigentums an den Waren an den Käufer der gesamte Erlös aus dem Verkauf oder der anderweitigen Verwertung der Waren treuhänderisch für den Verkäufer verwahrt und nicht mit anderen Geldbeträgen vermischt oder auf ein bereits überzogenes Bankkonto eingezahlt wird und zu allen vertragswesentlichen Zeitpunkten als Geld des Verkäufers gekennzeichnet wird.
8.4. Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis beizutreiben (zuzüglich Verpackungs-, Liefer- und Versicherungskosten sowie der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer), ungeachtet, dass das Eigentum an den Waren oder jeglichem Teil davon nicht auf den Käufer übergegangen ist.
8.5. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren an den Käufer übergeht, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer nach Aufforderung diejenigen Waren herauszugeben, die noch nicht aus dem Bestand genommen oder weiterverkauft wurden. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, kann der Verkäufer alle Räumlichkeiten betreten, in denen sich die Waren befinden, und die Waren wieder in Besitz nehmen. Mit einer solchen Aufforderung erlöschen die Rechte des Käufers gemäß Bedingung 8.3.
8.6. Der Käufer darf die Waren, die Eigentum des Verkäufers sind, weder verpfänden noch ein Pfandrecht an ihnen bestellen oder sie in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld belasten. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers werden, falls der Käufer dem zuwiderhandelt, alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, unverzüglich fällig und zahlbar.
8.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zum vollen Preis gegen „alle Risiken“ zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers bis zu dem Datum zu versichern und versichert zu halten, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, und er muss auf Verlangen des Verkäufers diesem jederzeit eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorlegen. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers werden, falls der Käufer dem zuwiderhandelt, alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, unverzüglich fällig und zahlbar.
8.8. Das Risiko an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Käufer über, oder, falls der Käufer die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
9. Ausfuhrgenehmigungen: Ist für die Herstellung oder den Versand der Waren eine Ausfuhrgenehmigung oder eine staatliche oder behördliche Genehmigung erforderlich, so ist der Käufer für die Einholung einer solchen Lizenz oder Genehmigung verantwortlich, und der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer solchen Lizenz oder Genehmigung. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften verantwortlich, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung aller darauf erhobenen Zölle, und der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten oder Haftungsansprüchen frei, die ihm im Falle eines Versäumnisses bei der Erlangung oder Einhaltung der Bedingungen einer erforderlichen Lizenz oder Genehmigung entstehen.
10. Einbau/Installation und Verwendung der Waren: Der Käufer ist allein für den Einbau/die Installation und Verwendung der Waren verantwortlich, insbesondere für die Einholung aller für den Einbau/die Installation oder Verwendung der Waren erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen oder Zertifikate.
11. Technische Beratung: Jegliche technische Beratung, die vom Verkäufer angeboten oder geleistet wird, dient nur zu Orientierungszwecken, und der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Käufer oder Dritten keinerlei Haftung oder Verantwortung für den Inhalt oder die Verwendung einer solchen Beratung, die möglicherweise vom Verkäufer geleistet wird.
12. Reklamation/Ansprüche: Die Waren gelten als mängel- und schadensfrei sowie in jeder Hinsicht als vertragsgemäß, und der Käufer ist verpflichtet, diese Waren zu dem oder den im Vertrag angegebenen Zeitpunkt/en abzunehmen und zu bezahlen, es sei denn, der Käufer stellt eine schriftliche Reklamation, die: (i) sowohl beim Verkäufer als auch beim Spediteur innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung eingeht und sich auf Beschädigung, Verzögerung/Verspätung oder teilweisen Verlust während des Transports bezieht. (ii) sowohl beim Verkäufer als auch beim Spediteur innerhalb von 28 Tagen nach dem Versand eingeht, sofern es sich um Ansprüche wegen Nichtlieferung handelt, oder (iii) beim Verkäufer innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung eingeht und Ansprüche in Bezug auf andere Angelegenheiten betrifft. Nach einer solchen schriftlichen Reklamation ist dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Waren innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung und vor ihrer Verwendung zu prüfen, und die beanstandeten Waren müssen vom Käufer kostenlos für unsere Prüfung gelagert werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Fehlerbericht für zurückgewiesene mangelhafte Waren anzufordern, und der Käufer muss auf Verlangen einen solchen Bericht vorlegen, bevor eine Rücksendung zugelassen oder eine Rücksendenummer (RMA) ausgegeben wird. Lehnt der Käufer Waren ab oder gibt er vor, sie abzulehnen, so gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in Bezug auf alle damit zusammenhängenden Haftungen und Ansprüche.
13. Gewährleistung:
13.1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen gewährleistet der Verkäufer (sofern nicht anders vom Verkäufer im Vertrag angegeben), dass:
13.1.1. er das Eigentumsrecht an den Waren hat; und
13.1.2. die Waren in allen wesentlichen Aspekten mit ihrer Beschreibung übereinstimmen; und
13.1.3. die Waren frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sind, vorausgesetzt, dass die Verwendung von Produktnamen oder sonstige Beschreibungsmethoden im Vertrag keine Zusicherungen des Verkäufers in Bezug auf die Leistung, Spezifikation oder Gebrauchstauglichkeit der Waren darstellen.
13.2. Sollten Waren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Bestellung nachweislich gegen die in Bedingung 13.1. genannte Gewährleistung verstoßen, werden wir (nach unserem Ermessen) entweder den Preis dieser Waren zurückerstatten oder diese Waren ersetzen oder reparieren, vorausgesetzt, dass der Käufer uns innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Bestellung schriftlich informiert und die Waren zur Inspektion an uns zurückgeschickt hat.
13.3. Die vorstehend genannte Gewährleistung wird vom Verkäufer vorbehaltlich der folgenden Bedingungen gewährt:
13.3.1. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch übliche Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, unsachgemäßen Gebrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne die Genehmigung des Verkäufers entstehen.
13.3.2. Der Verkäufer schließt jegliche Haftung unter der vorstehend genannten Gewährleistung (oder einer anderen Gewährleistung, Bedingung oder Garantie) aus, wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum entrichtet wurde.
13.4. Die vorstehend genannte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, Materialien oder Geräte, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden; in diesen Fällen ist der Gewährleistungsanspruch des Käufers auf den Gewährleistungsumfang begrenzt, der dem Verkäufer vom Hersteller gewährt wird (soweit eine solche Abtretung nach den jeweiligen Bedingungen zulässig ist). Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer unter diesen Umständen lediglich als Dritter die Waren vertreibt und dass der Hersteller der Waren die alleinige Verantwortung für alle Verbindlichkeiten, Forderungen, Schadensersatzansprüche, Verpflichtungen sowie Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit den vom Verkäufer vertriebenen Waren trägt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Gewährleistung der Waren sowie für Wartung, Kundendienst oder Reparatur der Waren trägt. Der Verkäufer übernimmt keine Zusicherungen, Zusagen oder Gewährleistungen in Bezug auf den Umfang oder die Durchsetzbarkeit der Herstellergewährleistung. Durch Reparatur oder Ersatz der Waren durch den Verkäufer oder den Hersteller wird der Gewährleistungszeitraum des Herstellers nicht verlängert.
13.5. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen und unter der Voraussetzung, dass keine Bestimmungen in einem Vertrag die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, beschränken oder ausschließen, sind sämtliche Bestimmungen, Bedingungen und Gewährleistungen (unabhängig davon, ob sie auf Gesetz, Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch oder üblichem Geschäftsverkehr beruhen oder ausdrücklich vereinbart wurden), ob durch den Verkäufer, seine Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten oder auf sonstige Weise bezüglich der Qualität und/oder der Gebrauchstauglichkeit der Waren und/oder des Ausmaßes, in dem sie einer Beschreibung oder einem Muster entsprechen, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
14. Haftungsbeschränkung:
14.1. Alle Ansprüche des Käufers, die sich auf einen Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beziehen, sind dem Verkäufer (unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung verweigert oder nicht) innerhalb von drei Tagen nach Lieferdatum oder (wenn der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung anzuzeigen. Ansprüche des Käufers wegen Nichtlieferung von Waren sind dem Verkäufer innerhalb von 28 Tagen nach dem Liefertermin der Waren mitzuteilen. Wenn der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb der geltenden Frist entsprechend benachrichtigt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen, und der Verkäufer haftet nicht für einen solchen Mangel oder ein solches Versäumnis, und der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, als wären die Waren vertragsgemäß geliefert worden, unabhängig davon, ob die Tatsachen, die den Anspruch begründen, zu diesem Zeitpunkt bekannt sind oder ob die Verarbeitung, die weitere Herstellung, die sonstige Verwendung oder der Weiterverkauf der Waren zu diesem Zeitpunkt stattgefunden haben.
14.2. Wird dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen ein gültiger Anspruch in Bezug auf eine der Waren gemeldet, der auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder auf der Nichterfüllung der Spezifikation beruht, kann der Verkäufer die Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos ersetzen oder dem Käufer nach eigenem Ermessen den Preis der Waren (oder einen verhältnismäßigen Teil des Preises) erstatten, wobei der Verkäufer in diesem Fall keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer übernimmt.
14.3. Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 14.5 haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer oder einem Dritten nicht für Verbindlichkeiten, Forderungen, Verpflichtungen, Schadensersatzansprüche sowie Kosten und Aufwendungen, insbesondere nicht für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne, Geschäftsverluste, persönlicher Sachschäden, Personenschäden und Tod), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen des Verkäufers aufgrund von Zusicherungen (ausgenommen arglistige Täuschung) oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen oder aufgrund von Verträgen, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), der Verletzung gesetzlicher oder gewohnheitsrechtlicher Pflichten oder aus anderen Gründen ergeben.
14.4. Der Verkäufer übernimmt keine bzw. der Käufer übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Handhabung, dem Transport, dem Besitz, der Verarbeitung, dem Umpacken, der weiteren Herstellung oder der sonstigen Verwendung oder dem Weiterverkauf der Waren, unabhängig davon, ob die Waren allein oder in Kombination mit anderen Materialien verwendet werden.
14.5. Keine der vorliegenden Bedingungen schränkt die Haftung des Verkäufers ein oder schließt sie aus für:
14.5.1. Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer (je nach Anwendbarkeit) verursacht werden;
14.5.2. Betrug oder arglistige Täuschung;
14.5.3. Verstöße gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 (britisches Gesetz über den Warenverkauf von 1979) enthaltenen Bestimmungen;
14.5.4. fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987 (britisches Verbraucherschutzgesetz von 1987); oder
14.5.5. Angelegenheiten, bei denen es für den Verkäufer rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.
14.6. Vorbehaltlich der Bedingung 14.5 ist die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für alle Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit einem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, auf den Preis der Waren begrenzt.
15. Höhere Gewalt:
15.1. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn er seine Verpflichtungen in Bezug auf die Waren verspätet oder gar nicht erfüllt hat und die Verspätung oder das Versäumnis auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gelten die folgenden Ursachen als außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegend:
15.1.1. Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall;
15.1.2. Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, bürgerliche Unruhen oder Beschlagnahme;
15.1.3. Gesetze, Beschränkungen, Verordnungen, Satzungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens staatlicher, parlamentarischer oder lokaler Behörden;
15.1.4. Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
15.1.5. Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder Arbeitsstreitigkeiten (gleichgültig, ob daran Beschäftigte des Verkäufers oder eines Dritten beteiligt sind);
15.1.6. Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Brennstoffen, Teilen oder Maschinen;
15.1.7. Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.
15.2. Falls der Verkäufer aus einem Grund, der außerhalb seiner Kontrolle liegt, daran gehindert wird, die Waren zum vereinbarten Liefertermin zu liefern, kann er die Lieferung der Waren bis zu einem angemessenen Zeitraum nach dem Ende eines solchen Ereignisses höherer Gewalt sowie während eines Zeitraums, der für die Wiederaufnahme der normalen Produktion oder des Verkaufs angemessen ist, aussetzen oder den Vertrag gemäß Bedingung 6.3 stornieren oder abändern.
16. Verzichtserklärung: Die Rechte des Verkäufers werden durch eine dem Käufer gewährte Kulanz oder Unterlassung nicht berührt oder eingeschränkt. Unser Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf nachfolgende Vertragsverletzungen.
17. Aufrechnung und Gegenansprüche: Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung oder eines anderen dem Verkäufer geschuldeten Betrags aufgrund eines Aufrechnungs- oder Gegenanspruchsrechts, das der Käufer aus beliebigen Gründen hat oder zu haben behauptet, zurückzuhalten.
18. Zahlungsunfähigkeit:
18.1. Wenn der Käufer die Waren nicht vertragsgemäß bezahlt oder einen anderen Vertragsbruch begeht, wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung in die Waren des Käufers durchgeführt wird, wenn der Käufer einen Vergleich mit seinen Gläubigern anbietet, wenn ein Antrag auf Konkurseröffnung gegen den Käufer gestellt wird, wenn der Käufer nicht in der Lage ist (oder als nicht in der Lage angesehen wird), seine Schulden bei Eintritt der Fälligkeit zu begleichen oder wenn, da es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, ein Beschluss oder Antrag auf Liquidation des Käufers (außer zum Zwecke der Fusion oder Sanierung ohne Insolvenz) gefasst oder gestellt wird, wenn ein Verwalter, ein Zwangsverwalter oder ein Konkursverwalter für das gesamte oder einen Teil des Geschäfts oder der Vermögenswerte des Käufers bestellt wird, wenn ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters gegen den Käufer gestellt wird oder wenn gegen den Käufer ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem Recht eingeleitet wird, werden alle ausstehenden Beträge in Bezug auf die Waren sofort fällig. Der Verkäufer kann nach freiem Ermessen und unbeschadet anderer Rechte, die er möglicherweise hat:
18.1.1. alle künftigen Warenlieferungen an den Käufer aussetzen und/oder den Vertrag ohne Haftung seinerseits kündigen; und/oder
18.1.2. eines seiner Rechte gemäß Bedingung 8 ausüben.
19. Salvatorische Klausel: Alle Bestimmungen dieses Vertrags, die nichtig oder nicht durchsetzbar sind, gelten im Umfang ihrer Ungültigkeit oder Durchsetzbarkeit als abtrennbar und berühren nicht die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Vertrags. Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung eines Vertrags gültig, durchsetzbar und rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt die Bestimmung mit der geringsten Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
20. Transmission und Unterauftragsvergabe: Der Verkäufer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen oder einem Vertrag ganz oder teilweise zu übertragen, zu lizenzieren oder unterzuvergeben, und der Käufer ist hierzu mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
21. Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese Geschäftsbedingungen und alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Verträge unterliegen der Gesetzgebung von England und Wales, und der Käufer und der Verkäufer unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichte.

Februar 2016
Allgemeine Verkaufsbedingungen von Rhopoint Instruments Ltd

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